WktDE_sense_2249   

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lemon:value deuGesamtheit der Einrichtungen, die dazu dienen, das Zusammenleben der auf einem abgegrenzten Territorium lebenden Menschen mithilfe von Gesetzgebung, Rechtsprechung und vollziehender Gewalt dauerhaft sicherzustellen
lemon:value deuStaat leitet sich über das (nicht sicher belegte) mittelhochdeutsche stat (Ausstattung, rechtlicher Zustand), das mittelniederdeutsche stāt (Lage, Umstände, Klasse, Ansehen, Standesvertreter) und das ab dem 15. Jahrhundert verbreitete frühneuhochdeutsche Stat (Stellung in der Gesellschaft, Rang, Aufwand, Prunk) vom lateinischen status ab. Während der Spätantike bezeichnete man mit status Zustand, Form und das Gefüge des Gemeinwesens sowie einen festen, gesicherten und unerschütterlichen Stand. In dieser Verwendungsweise erforderte status stets einen Genitiv, um zu bezeichnen, um wessen Zustand oder Stand es ging. Solange dies anhielt, konnte das Wort noch nicht im heutigen Sinne gebraucht werden. Im Mittelalter gab es in sämtlichen germanischen Sprachen keine Bezeichnung, die einen Oberbegriff für Königreich, Herzogtum, Republik und so weiter darstellte. Man benutzte dann im ausgehenden Mittelalter normalerweise res publica, civitas oder regnum. Mit Ableitungen von status wurde wie oben erwähnt zu dieser Zeit eher (rechtlicher) Stand oder Verfassung bezeichnet Nach Deutschland kam das Lehnwort staet etwa im 14. Jahrhundert und etablierte sich insbesondere im Niederdeutschen, wo es im politisch-rechtlichen Kontext in Bezug auf Zustände zwischen zwei Parteien (zum Beispiel eines Vertrages oder Konflikts) bereits als allein stehendes Wort gebraucht wurde. Die Verbindung des lateinischen Wortes mit einem Genitiv hielt allerdings an: „status reipublicae“, „status imperii“ und „status regni“ kamen vor. Folglich bestand noch immer keine Beziehung zum heutigen Anwendungsbereich. Jedoch veränderte sich allmählich der Bedeutungsaspekt Stand vom rechtlichen Stand zum gehobenen Stand, da das Wort in die ständische Sphäre vordrang. Umfasst wurde dabei das Dekor der höhergestellten Gesellschaft, woher die noch heute übliche Wendung mit etwas keinen Staat machen können stammt. Das Wort stand bisweilen auch für Hofstaat oder seltener für Regiment. Zusätzlich entwickelte sich im 16. Jahrhundert die Bedeutung Staatshaushalt, Finanzen. Ganz allmählich entstand aber auch ein Gebrauch, der der modernen Staatlichkeit näherkam. Im Altfranzösischen wurde l’ als ars bene regendi multitudinem (die Kunst, die Menge gut zu lenken) aufgefasst. Eine andere Beschreibung des status kennzeichnet ihn als „nichts anderes als einen Teil der öffentlichen Sache, durch den die Verfassung und die öffentliche Ordnung der gesamten Bürgerschaft zusammengehalten wird“. Obwohl der Sprachgebrauch noch einige Zeit schwankend blieb, lässt sich zu Beginn des 17. Jahrhunderts bei einigen Autoren bereits nachweisen, dass status mit der gleichen Bedeutung wie res publica verwendet wurde. Hintergrund für diese Entwicklung dürfte die Herausbildung erster „Staaten“ im heutigen Sinne in Oberitalien gewesen sein. Diese beruhten auf einer herrschaftlichen Familie, deren treue Anhänger als Staat bezeichnet wurden. Niccolò Machiavelli benutzte lo entsprechend in den Bedeutungen ‚Anhänger eines Partei- oder Cliquenobersten‘, ‚Machtbesitz‘ und ‚Inhaberschaft der öffentlichen Amtsgewalt‘. Der Prozess der „Verstaatung“ des menschlichen Gemeinwesens, der bei relativ kleinen Gruppen begann, hat sich immer weiter ausgebreitet und schließlich jeden Einzelnen eingeschlossen. Zur Verbreitung des neuen Terminus trug wiederum Macchiavelli mit seiner „Theorie der Staatsräson“ bei, welche sich der ratio statūs widmete. Hier nun ist status selbst zum Genitiv geworden und stellt endlich einen konkreten und eigenständigen Inhalt dar.Endgültig zur Entstehung des heutigen Bedeutungsinhalts des Wortes kam es in der Mitte des 17. Jahrhunderts, als der absolute Staat geschaffen wurde und die Macht des Herrschers insbesondere auf der vereinheitlichten Finanzverwaltung, den Regimentern und den obersten Regierungsbehörden beruhte. In der Folge entstand das Bedürfnis, für diese Summierung der Hoheitsrechte und Machtansprüche des Herrschers ein Wort zu haben, woraufhin der Begriff Staat auf die Bedeutungen Staatsgebiet und Staatsmacht als Bestandteile des Staates ausgeweitet wurde, wodurch eine seit dem 17. Jahrhundert bestehende Entwicklung ihren Abschluss fand. Daneben stand Staat bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts auch noch für die gestuften Lebensverhältnisse in der Ständegesellschaft, woraufhin zu Beginn des 19. Jahrhunderts die gesellschaftliche Komponente des Begriffs in die Wörter Volk, Nation und Gesellschaft überging und der Staat nur noch den anstaltlichen Aspekt abdeckte. Im frühen 16. Jahrhundert ging die starke Pluralform des Wortes Staat verloren. Bis Mitte des 17. Jahrhunderts existierte das Wort als Singularetantum, bevor die neue schwache Pluralform Staaten unter niederländischem Einfluss ab 1650 zunächst in der Bedeutung Republik der Vereinigten Niederlande beziehungsweise Generalstaaten aufkam. Jahrzehntelang stand Staat daraufhin für die Niederlande und für res publica. Die Schreibung des Wortes Staat ist von den Anfängen bis ins 18. Jahrhundert hinein uneinheitlich, sogar regellos, so dass schließlich das Bedürfnis bestand, den Staat hinsichtlich der Schreibweise von stat, einer Vorform von Statt, abzugrenzen, was zur Schreibung mit Doppel-A führte, die Zeitgenossen zunächst „exotisch“ vorkam. Diese Schreibweise entsprach indes der aus der Zeit des Spätmittelhochdeutschen stammenden Längung des Vokals A, welcher im Ursprungswort status noch kurz ausgesprochen worden war.
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